Hausordnung für die Sportplatzanlage des SC Freiburg e.V.

1. Benutzerrecht

Das Betreten und Benutzen des Stadions erfolgt auf eigene Gefahr. Für Personen- und Sachschäden, die durch Dritte verursacht werden, haftet der Verein nicht. Die Benutzer dürfen nur die für sie ausgewiesenen Bereiche betreten. Bei Veranstaltungen muß das Benutzerrecht entweder durch eine gültige Eintrittskarte oder durch einen sonstigen Berechtigungsnachweis belegt werden. Die Eintrittskarte oder der Berechtigungsnachweis sind dem Kontrollpersonal oder der Polizei auf Verlangen jederzeit vorzuweisen und auszuhändigen. Das Kontroll- und Ordnungspersonal ist berechtigt, die Besucher zu durch- bzw. untersuchen; das Durch- bzw. Untersuchungsrecht erstreckt sich auch auf mitgeführte Gegenstände. Es darf nur der auf der Eintrittskarte festgelegte Platz eingenommen werden. Personen, die erkennbar unter Alkoholeinfluß oder Drogeneinwirkung stehen bzw. nach Einschätzung der Polizei ein Sicherheitsrisiko darstellen können, sind von jeglicher Benutzerberechtigung ausgeschlossen.

2. Verhalten

Es ist streng untersagt:
  • Bereiche zu betreten die nicht für Besucher zugelassen sind (z.B. Spielfeld, Spielerbereich),
  • Zäune, Mauern, Mauerbrüstungen, Umfriedungen des Spielfeldes, Beleuchtungsanlagen, Bäume, Masten, Dächer, Werbeeinrichtungen zu besteigen, zu übersteigen, zu betreten oder zu beschädigen,
  • Waffen jeglicher Art sowie alle Gegenstände, die als Hieb-, Stoß- oder Stichwaffen geeignet sind, sowie Gas-, Sprühdosen oder Gefäße mit schädlichem Inhalt, ätzende, brennbare, färbende oder die Gesundheit beeinträchtigende Substanzen mit sich zu fuhren,
  • Gegenstände aus zerbrechlichem, splitterndem oder hartem Material mitzuführen, wie z.B. Flaschen, Dosen, Krüge oder Becher,
  • sperrige Gegenstände, wie z.B. Leitern, Hocker oder Kisten mitzuführen,
  • Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln oder andere pyrotechnische Geräte jeglicher Art einschließlich entsprechender Abschußvorrichtungen mitzuführen, abzubrennen oder abzuschießen,
  • alkoholische Getränke mitzubringen,
  • Gegenstände und Flüssigkeiten jeglicher Art auf die Sportflächen oder in Zuschauerbereiche zu werfen, auszuleeren oder zu schütten,
  • Tiere mitzuführen,
  • offenes Feuer anzulegen,
  • auf den Zugängen sowie den Auf- und Abgängen zu sitzen oder zu stehen sowie Sitzplätze zu besteigen.

3. Hausrecht und Aufsicht

Das uneingeschränkte Hausrecht haben Vertreter sowie Beauftragte des Sport-Club Freiburg, ebenso der Ordnungsdienst des Vereins. Den Anweisungen der Hausrechtsinhaber, des Ordnungsdienstes und der Polizei ist Folge zu leisten.

4. Zuwiderhandlungen und Verstöße

Personen, die gegen die Bestimmungen dieser Hausordnung verstoßen oder zuwiderhandeln, können von den Hausrechtsinhabern und den Aufsichtsführenden jederzeit vom Besuch der Sportplatzanlage bzw. der Veranstaltung ausgeschlossen und aus der Sportplatzanlage verwiesen werden. Der Verein bzw. der Veranstalter kann Einzelpersonen oder Gruppen jederzeit vom Besuch seiner Veranstaltungen auf Zeit oder auf Dauer ausschließen. Es kann auch ein generelles Stadionverbot ausgesprochen werden. Die Durchführung bzw. der Vollzug der oben genannten Maßnahmen schließen Ansprüche jeglicher Art (z.B. Rückerstattung von Eintrittsgeldern) gegen den Sport-Club Freiburg unwiderruflich aus. Unberührt hiervon bleiben die Möglichkeiten zur Verfolgung und Ahndung von Zuwiderhandlungen nach anderen Rechtsvorschriften.

5. Anerkenntnis

Jeder Benutzer dieser Sportanlage anerkennt mit dem Erwerb der Eintrittskarte oder einer sonstigen Benutzerberechtigung alle Bestimmungen dieser Hausordnung und verpflichtet sich, diese uneingeschränkt zu befolgen.

Sport-Club Freiburg e.V.
Der Vorstand