1. Benutzerrecht
Das Betreten und Benutzen des Stadions erfolgt auf eigene Gefahr. Für Personen- und
Sachschäden, die durch Dritte verursacht werden, haftet der Verein nicht.
Die Benutzer dürfen nur die für sie ausgewiesenen Bereiche betreten.
Bei Veranstaltungen muß das Benutzerrecht entweder durch eine gültige Eintrittskarte
oder durch einen sonstigen Berechtigungsnachweis belegt werden.
Die Eintrittskarte oder der Berechtigungsnachweis sind dem Kontrollpersonal oder der
Polizei auf Verlangen jederzeit vorzuweisen und auszuhändigen. Das Kontroll- und
Ordnungspersonal ist berechtigt, die Besucher zu durch- bzw. untersuchen; das
Durch- bzw. Untersuchungsrecht erstreckt sich auch auf mitgeführte Gegenstände.
Es darf nur der auf der Eintrittskarte festgelegte Platz eingenommen werden.
Personen, die erkennbar unter Alkoholeinfluß oder Drogeneinwirkung stehen bzw. nach
Einschätzung der Polizei ein Sicherheitsrisiko darstellen können, sind von jeglicher
Benutzerberechtigung ausgeschlossen.
2. Verhalten
Es ist streng untersagt:
- Bereiche zu betreten die nicht für Besucher zugelassen sind
(z.B. Spielfeld, Spielerbereich),
- Zäune, Mauern, Mauerbrüstungen, Umfriedungen des Spielfeldes,
Beleuchtungsanlagen, Bäume, Masten, Dächer, Werbeeinrichtungen
zu besteigen, zu übersteigen, zu betreten oder zu beschädigen,
- Waffen jeglicher Art sowie alle Gegenstände, die als Hieb-,
Stoß- oder Stichwaffen geeignet sind, sowie Gas-, Sprühdosen oder
Gefäße mit schädlichem Inhalt, ätzende, brennbare, färbende oder
die Gesundheit beeinträchtigende Substanzen mit sich zu fuhren,
- Gegenstände aus zerbrechlichem, splitterndem oder hartem Material
mitzuführen, wie z.B. Flaschen, Dosen, Krüge oder Becher,
- sperrige Gegenstände, wie z.B. Leitern, Hocker oder Kisten mitzuführen,
- Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln oder andere pyrotechnische Geräte
jeglicher Art einschließlich entsprechender Abschußvorrichtungen
mitzuführen, abzubrennen oder abzuschießen,
- alkoholische Getränke mitzubringen,
- Gegenstände und Flüssigkeiten jeglicher Art auf die Sportflächen
oder in Zuschauerbereiche zu werfen, auszuleeren oder zu schütten,
- Tiere mitzuführen,
- offenes Feuer anzulegen,
- auf den Zugängen sowie den Auf- und Abgängen zu sitzen oder zu
stehen sowie Sitzplätze zu besteigen.
3. Hausrecht und Aufsicht
Das uneingeschränkte Hausrecht haben Vertreter sowie Beauftragte des
Sport-Club Freiburg, ebenso der Ordnungsdienst des Vereins.
Den Anweisungen der Hausrechtsinhaber, des Ordnungsdienstes und der Polizei
ist Folge zu leisten.
4. Zuwiderhandlungen und Verstöße
Personen, die gegen die Bestimmungen dieser Hausordnung verstoßen oder zuwiderhandeln,
können von den Hausrechtsinhabern und den Aufsichtsführenden jederzeit vom Besuch der
Sportplatzanlage bzw. der Veranstaltung ausgeschlossen und aus der Sportplatzanlage
verwiesen werden.
Der Verein bzw. der Veranstalter kann Einzelpersonen oder Gruppen jederzeit vom Besuch
seiner Veranstaltungen auf Zeit oder auf Dauer ausschließen. Es kann auch ein
generelles Stadionverbot ausgesprochen werden.
Die Durchführung bzw. der Vollzug der oben genannten Maßnahmen schließen Ansprüche
jeglicher Art (z.B. Rückerstattung von Eintrittsgeldern) gegen den Sport-Club Freiburg
unwiderruflich aus.
Unberührt hiervon bleiben die Möglichkeiten zur Verfolgung und Ahndung von
Zuwiderhandlungen nach anderen Rechtsvorschriften.
5. Anerkenntnis
Jeder Benutzer dieser Sportanlage anerkennt mit dem Erwerb der Eintrittskarte oder
einer sonstigen Benutzerberechtigung alle Bestimmungen dieser Hausordnung und
verpflichtet sich, diese uneingeschränkt zu befolgen.
Sport-Club Freiburg e.V.
Der Vorstand